PRÜFUNG

PRÜFUNG APRZ

Unsere Kanzlei kann
Sie bei Folgendem unterstützen :

audit
Beitragsprüfer
Unsere Ernennung ist obligatorisch*, wenn Sie bei der Gründung des Aktienkapitals oder später bei Kapitalerhöhungen materielle oder immaterielle Vermögenswerte in Ihr Unternehmen einbringen. Wir werden einen Bericht über den Wert des übertragenen Vermögens erstellen und eine Stellungnahme zum Wert der Beiträge abgeben. * außer in SARL, wenn jede Sacheinlage 30 000 EUR nicht übersteigt und die Sacheinlagen geringer sind als die Bareinlagen
Prüfer für Umstrukturierung
Unsere Ernennung ist manchmal obligatorisch, wenn Sie sich entscheiden, Ihre Rechtsform zu ändern (und für den Fall, dass Sie nicht bereits einen Rechnungsprüfer haben): SARL=>SAS, SARL oder SAS => SA… Wir werden einen Bericht über den Wert des Eigenkapitals erstellen.
Rechnungsprüfer
Wir geben eine Zusicherung für die geprüften Jahresabschlüsse ab, indem wir einen Bestätigungsvermerk zu diesen geprüften Jahresabschlüssen herausgeben
audit
In welchem Fall ist der Rechnungsprüfer obligatorisch ?

Die Verpflichtung, einen Wirtschaftsprüfer in Ihrer Handelsgesellschaft einzusetzen, entsteht, wenn zwei (von drei) der folgenden Schwellenwerte überschritten werden:

Einzelunternehmen

4 Mio. EUR Bilanzsumme

8 Mio. EUR Umsatz

50 Beschäftigte
Oder
Bedeutende Tochtergesellschaft * (Unternehmen innerhalb einer Gruppe)

Die Summe der Beträge in der Bilanz/im Gewinn/Verlust der einzelnen Unternehmen der Gruppe übersteigt die oben genannten Schwellenwerte (4/8/50)

Und

Für diese einzige französische Tochtergesellschaft:

  • 2 Mio. EUR insgesamt Bilanz
  • 4 Mio. EUR Umsatz
  • 25 Beschäftigte

* Ihre französische Tochtergesellschaft ist von der Pflicht befreit, einen Abschlussprüfer einzusetzen, wenn Ihre Muttergesellschaft im Ausland zur Aufstellung eines konsolidierten Abschlusses verpflichtet ist

fiscalité des entreprises

Raphael Provenzano

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Raphael PROVENZANO // Wirtschatsprüfer

Wie viel kostet
ein Rechnungsprüfer ?

Hinsichtlich der Aufgaben der Beglaubigung der Geschäftsbücher von Handelsgesellschaften (Abschlussprüfer) gibt es einen Zeitplan (Stundenplan – Artikel R. 823-12 des frz. Handelsgesetzbuches). Der vom Abschlussprüfer angewandte Stundensatz ist frei bestimmbar.

Die für andere Aufgaben (Beiträge, Umstrukturierung) erhobenen Gebühren sind frei bestimmbar.

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