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Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird Sie bei der täglichen Arbeit Ihrer Mitarbeiter in Frankreich begleiten :

  • Meldeformalitäten bei der französischen Sozialversicherung
  • Registrierung bei den Pensionsfonds, Versicherungen auf
  • Gegenseitigkeit und Vorsorge
  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Formalitäten bei Abwesenheit: Krankheit, Urlaub usw
  • Erstellung der Pflichtdokumente bei der endgültigen
  • Entlassung Ihrer Mitarbeiter
  • usw
APRZ SOZIALES

Zusammenarbeit mit
Anwaltskanzleien

Wir erinnern daran, dass wir mit Anwaltskanzleien zusammenarbeiten, die sich mit folgenden Fragen befassen werden :
  • die Abfassung von Arbeitsverträgen
  • Abfassung von Tarifverträgen für Unternehmen,
  • Begleitung beim Gericht bei Streitigkeiten mit Ihren Arbeitnehmern
  • usw.
paie déclarations sociales

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Arbeitsrecht
in Frankreich?

Sie werden viele Fragen zum Arbeitsrecht auf unserem Territorium haben, die wir Ihnen direkt oder in Form eines Memos beantworten werden. Bei allen Fragen im Zusammenhang mit grenzübergreifenden Problemen (vorübergehende Entsendung, grenzüberschreitende Dienstleistungen, …) wird die Tätigkeit der juristischen und sozialen Dienste Ihrer Mutter eine Vorstufe sein. Für Fragen, die ausschließlich unter das französische Lokalrecht fallen, geben wir Ihnen allgemeine Hinweise und die Antwort auf Ihren Sonderfall. Die Fragen, die Sie sich normalerweise stellen.

Die Fragen, die Sie sich normalerweise stellen: FAQ

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Der Begriff „35 Stunden“ bezieht sich in Frankreich nicht auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit, sondern auf die Schwelle, ab der der Arbeitnehmer mit Überstunden bezahlt wird. Die Höchstarbeitszeit beträgt 10 Stunden pro Tag, 48 Stunden pro Woche, mit einer wöchentlichen Mindestruhezeit von 24 Stunden.
Ein Tagelöhner verfügt über ein hohes Maß an Autonomie bei der Organisation seiner Arbeit und seiner Arbeitszeit. Die tägliche Ruhezeit beträgt 11 Stunden und die wöchentliche Ruhezeit 35 Stunden.
Der Mindestlohn pro Stunde beträgt 10,15 EUR (im Jahr 2020). Die Höhe der Sozialabgaben der Arbeitgeber schwankt zwischene :
  • 15 % des vertraglichen Bruttolohns (bei Löhnen, die nahe am gesetzlichen Mindeststundensatz von 10,15 EUR liegen)
  • Bis zu 45 % bei hohem Einkommen
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Jahresurlaub. Der Arbeitgeber entscheidet über den Zeitpunkt des Urlaubs. Auch in Frankreich gibt es je nach Jahr zwischen 8 und 12 Feiertagen. Der Arbeitnehmer hat auch Anspruch auf bezahlte Abwesenheitstage für das Familienereignis (Geburt, Tod, Ehe) zwischen 1 und 5 Tagen. Und was die Geburt betrifft: :
  • Mutterschaft : Mindestens 16 Wochen (6 vor und 10 nach der Geburt) Die Arbeitnehmerin wird während ihres Mutterschaftsurlaubs bezahlt (abzüglich der staatlichen Beihilfen)
  • Vaterschaft : Vater hat Anspruch auf 11 aufeinanderfolgende (unbezahlte) Tage
Jeder Arbeitsvertrag sieht eine Probezeit von 2 bis 4 Monaten (verlängerbar) vor, in der Sie sich von Ihrem Arbeitnehmer trennen können, wenn die Person am Arbeitsplatz nicht geeignet ist. Zweitens gibt es zahlreiche Möglichkeiten, einen Arbeitsvertrag zu beenden (Kündigung, Beendigung des Verhältnisses, Entlassung aus verschiedenen Gründen usw.), aber die aktuellste und von den Arbeitnehmern selbst geforderte Lösung ist die einverständliche Beendigung des Arbeitsvertrags). Die vertragliche Kündigung erfolgt auf Initiative des Arbeitnehmers, die Verfahrensdauer beträgt etwa eineinhalb Monate, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abgangsentschädigung (abhängig von seiner Betriebszugehörigkeit) und die vom Staat gezahlten Arbeitslosengelder.
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