Welche Berichte sind in Frankreich obligatorisch ?
Die Erstellung von Finanzberichten ist in Frankreich mindestens einmal pro Kalenderjahr erforderlich, um die Grundlage für die Berechnung von Steuern und Abgaben zu schaffen. Die Jahresabschlüsse der Unternehmen werden beim Registrator des Handelsgerichts eingereicht, und ein spezielles Steuerpaket wird an die Körperschaftssteuerabteilung geschickt. Sie bestehen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem französischen PCG-Standard und verschiedenen obligatorischen Anhängen.
Für die Berichtserfordernisse Ihrer Muttergesellschaft können wir Ihnen unsere On-Demand-Berichtsdienste anbieten, die Sie in Ihren Tabellenkalkulationen oder auf Ihrem Webportal ausfüllen können und die je nach den Bedürfnissen Ihrer Gruppe aufgerüstet werden können. Bei Bedarf kann auf Anfrage ein Cash-Flow-Prognosebericht zur Verfügung gestellt werden. In beiden Fällen handelt es sich bei unseren Tarifen um Stundensätze auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit (konsultieren Sie uns).
Alternativ bieten wir eine monatliche Pauschale für unsere Standard-APRZ-Berichterstattung in englischer Sprache an, einschließlich der Bilanz, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach dem IFRS-Standard.