Eine SAS in Frankreich gründen: die wichtigsten Schritte & die Besteuerung

Möchten Sie unter optimalen Bedingungen eine SAS in Frankreich gründen – Steuerrecht? Dieser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt mit der Expertise von APRZ.

Eine SAS in Frankreich gründen

  • Rechtsform: flexibel, ideal für ausländische Investoren
  • Besteuerung: Körperschaftsteuer von 25 %, Mehrwertsteuer ab dem ersten Euro
  • Schritte: Satzung erstellen, Kapital einzahlen, Eintragung
  • Pflichten: Buchhaltung, Steuererklärungen, Gewerbesteuer (CFE)

Warum eine SAS für eine Unternehmensansiedlung in Frankreich wählen?

Die SAS (Société par Actions Simplifiée) ist bei ausländischen Unternehmen, die sich in Frankreich niederlassen möchten, besonders beliebt. Sie bietet große Flexibilität in der Organisation, eine beschränkte Haftung für Aktionäre und eignet sich sowohl für Start-ups als auch für internationale Tochtergesellschaften.

Die Schritte zur Gründung einer SAS in Frankreich

  1. Festlegung der Firmenbezeichnung
  2. Erstellung der Satzung
  3. Einzahlung des Stammkapitals
  4. Veröffentlichung einer gesetzlichen Bekanntmachung
  5. Eintragung im Handelsregister

Besteuerung einer SAS in Frankreich

Die Gründung einer SAS in Frankreich unterliegt einem klaren steuerlichen Rahmen. In der Regel gilt:

  • Körperschaftsteuer (IS) in Höhe von 25 %
  • Mehrwertsteuerpflicht ab dem ersten Euro Umsatz (abhängig von der Tätigkeit)
  • Möglichkeit der Option zur Einkommensteuer (IR) in bestimmten Fällen
  • Monatliche oder vierteljährliche Steuererklärungen

Weitere offizielle Informationen finden Sie auf der Website der französischen Steuerbehörde: impots.gouv.fr.

Warum eine SAS für die Ansiedlung in Frankreich gründen?

  • Flexible Rechtsform, geeignet für ausländische Investoren
  • Beschränkte Haftung der Gesellschafter
  • Professionelles und glaubwürdiges Auftreten gegenüber Geschäftspartnern

Gründungsschritte einer SAS

  1. Ausarbeitung der Satzung
  2. Einzahlung des Stammkapitals
  3. Veröffentlichung der Gründungsanzeige
  4. Einreichung beim Handelsregister und Erhalt des Kbis-Auszuges

Steuerliche Behandlung der SAS in Frankreich

Die SAS unterliegt standardmäßig der Körperschaftsteuer (IS) mit einem Satz von 25 %. Unter bestimmten Voraussetzungen kann vorübergehend die Einkommensteuer (IR) gewählt werden. Zudem ist eine Umsatzsteuerregistrierung ab dem ersten fakturierten Euro erforderlich.

  • Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuererklärungen
  • Zahlung der Sozialabgaben
  • Ordnungsgemäße Buchführung nach französischen Standards

FAQ: Besteuerung einer SAS in Frankreich

💡 Welche Standardbesteuerung gilt für eine SAS?

Eine SAS unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer (IS) zum regulären Satz von 25 %. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine zeitlich begrenzte Option zur Einkommensteuer (IR) möglich.

💡 Kann eine SAS die Mehrwertsteuer zurückfordern?

Ja, eine SAS kann die Mehrwertsteuer geltend machen, sofern sie mehrwertsteuerpflichtig ist. Dies hängt von der Art der Tätigkeit ab. Die Erklärung erfolgt monatlich oder vierteljährlich über das offizielle Portal impots.gouv.fr.

💡 Welche steuerlichen Unterlagen sind verpflichtend?

Umsatzsteuererklärungen, Steuerbilanz, Jahresabschluss sowie die jährliche Offenlegung der Abschlüsse sind erforderlich. Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater wird dringend empfohlen.

💡 Welche steuerlichen Förderungen sind bei der Gründung möglich?

Je nach Tätigkeit oder Standort können zeitlich begrenzte Befreiungen von der Körperschaftsteuer oder der Gewerbesteuer (CFE) gewährt werden. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder auf der Website der französischen Steuerverwaltung.

Offizielle Ressource zur Besteuerung

Offizielle Informationen finden Sie auf der Website der französischen Steuerbehörde: www.impots.gouv.fr

Individuelle Begleitung

Unsere Kanzlei APRZ begleitet Sie bei jedem Schritt der Gründung Ihrer SAS in Frankreich. Von der Erstellung der Satzung bis zur Eintragung unterstützen wir Sie bei allen steuerlichen, sozialen und rechtlichen Formalitäten – auch aus der Ferne.

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